Arbeitsstunden kurz und knapp
Außerhalb des Flugbetriebs gibt es auch Arbeit, z.B. bei der Wartung der Gerätschaften und der Gebäude, sowie Verwaltungsarbeiten. Wir haben für solche "Vereinsarbeit" ein Konzept, das eine Zahl von Arbeitsstunden für jedes aktive Mitglied vorsieht. Für die Ableistung dieser Stunden steht z.Zt. der Zeitraum von April bis März des folgenden Jahres (zur Jahresnachprüfung) zur Verfügung. Du solltest Dich rechtzeitig um Arbeit bemühen, denn es ist organisatorisch nicht machbar, Dir Anfang Februar noch Deine Arbeit zuzuteilen.
Hast Du bestimmte Fähigkeiten (Mechaniker, Elektriker, Holz-/Metallarbeiter, Verwaltung usw.) kann bestimmt etwas Passendes für Dich gefunden werden. Aber auch als handwerklicher Neuling kannst Du Dich von anderen Mitgliedern einweisen lassen.
Am meisten gibt es im Winterhalbjahr zu tun, allerdings können einige Arbeiten nur bei gutem Wetter durchgeführt werden (Sommer). Geleistete Stunden werden auf einer Arbeitskarte eingetragen und von den Werkstattleitern gegengezeichnet. Hast Du selbst Vorschläge für sinnvolle Vereinsarbeit, kannst Du sie gerne dem Vorstand unterbreiten.
Wer seine Arbeitsstunden nicht abgeleistet hat, zahlt einen Ausgleichsbetrag, wohingegen Überstunden Deinem Fluggebührenkonto gutgeschrieben werden. Viele Mitglieder leisten deutlich mehr Arbeitsstunden als ihre Pflichtstunden.
Die Arbeitsstundenregelungen im Detail
1. Stichtag für die Abgabe der Arbeitskarten ist der Tag der Jahresnachprüfung. Für die Abgabe der Karten gibt es eine sehr faire Karenzzeit bis Mitte April. Wer die Karte bis dann nicht abgegeben hat, hat Pech. Wir empfehlen daher die Deponierung der Karte im Karteikasten (s. 4.).
2. Jedes aktive Mitglied hat 30 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft gilt eine anteilige Pflichtstundenzahl von 2,5 Stunden je Monat der Mitgleidschaft. Der erweiterte Vorstand und die Fluglehrer sind von Pflichstunden befreit.
- 0 Starts: 0 Pflichtstunden
- 1-10 Starts: 10 Pflichtstunden
- 11-20 Starts: 20 Pflichtstunden
- mehr als 20 : Volle Pflichtstundenzahl
(Die Startzahl bezieht sich auf die Anzahl der Starts in der abgelaufenen Saison laut Hauptflugbuch)
4. Zum Nachweis der Stunden liegen im Geschäftszimmer gelbe Arbeitskarten aus. Die Arbeitskarten können auf freiwilliger Basis unverlierbar im Geschäftszimmer in der dazugehörigen Karteibox aufbewahrt werden, die seit kurzem im Geschäftszimmer bereitsteht.
5. Geleistete Arbeitsstunden sind auf der Arbeitskarte festzuhalten und von einem Werkstattleiter oder Zellenwart abzuzeichnen. Für "Großkunden", die ihre Stunden separat erfassen, ist eine Arbeitskarte mit Name und Gesamtstunden zum Stichtag eine wertvolle Abrechnungshilfe.
6. Startleiterdienste werden separat anhand des Startleiterdienstbuchs abgerechnet und sollen daher nicht auf der Arbeitskarte eingetragen werden.
7. Zum Stichtag hin sollte jeder einen dicken Strich mit der Summe der geleisteten Stunden darunter auf der Arbeitskarte stehen haben - der Geschäftsleiter wird diese sonst schätzen, und er schätzt schlecht.
8. Für jede nicht geleistete Pflichtstunde („offene Stunde“) wird eine Ausgleichszahlung berechnet. Das Geld fließt in einen großen Topf, der den Arbeitswütigen zugute kommt (s. Punkt 9). Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Anzahl der offenen Stunden. Für 0 - 20 offene Stunden werden 10€ je Stunde berechnet, ab der 21. offenen Stunde sind es 20€. Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:
- 0 offene Stunden: 0€
- 10 offene Stunden: 100€
- 20 offene Stunden: 200€
- 25 offene Stunden: 300€
- 30 offene Stunden: 400€
9. Wer mehr als die Pflichtstunden leistet, erhält aus dem Topf eine Gutschrift aufs Fluggebührenkonto. Die Höhe richtet sich neben der Anzahl der Mehrstunden auch nach der Kompetenz des Betreffenden - erfahrene Werkstattleiter erhalten mehr als unerfahrene Neumitglieder. Die Stundensätze für die Mehrarbeit werden dann so gewählt, dass der Topf vollständig ausgeschüttet wird - je mehr drin ist, desto höher sind die Sätze.





