ACvL

 
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Luftsicherheit

E-Mail Drucken PDF

Die schrecklichen Attentate vom 11. September 2001 wurden zum Anlass genommen, die Sicherheitsanforderungen an Flughäfen weltweit deutlich zu verschärfen. Das betrifft natürlich auch uns Segelflieger. Da es für uns sehr unangenehm werden kann, wenn gegen diese Bestimmungen verstoßen wird, hier die wichtigsten Punkte:
Wie Du schon gesehen hast, ist unser Clubheim durch einen Zaun vom Fluggelände abgetrennt. Unser Clubheim ist auf der sogenannten Landseite, hinter dem Zaun ist die Luftseite. Der Zugang zur Luftseite erfolgt über ein Drehkreuz oder das Tor 16.

Das Tor wird uns auf Anfrage vom Flughafen geöffnet, wenn wir mal was Größeres auf die Luftseite bringen müssen oder viele Gäste haben. Ist es auf, können wir nämlich unkompliziert Gäste auf die Luftseite lassen, sofern sie sich bei uns angemeldet haben und einen Gästeausweis tragen. Allerdings müssen wir dann auch Wachpersonal stellen, damit niemand unbemerkt auf die Nordseite vom Platz gelangt. Bitte bleib daher immer deutlich auf der Südseite des Platzes und halte den Sicherheitsabstand zur Hauptbahn ein! Diese Zone darf nur in Absprache mit dem Start- bzw. Flugleiter betreten werden!

Die meisten Mitglieder haben einen Ausweis für die Luftseite. Dich als neues Mitglied statten wir anfangs mit einem Gästeausweis aus, mit dem Du in Begleitung eines Ausweisträgers mit auf den Platz darfst. Bitte kümmere Dich immer selbst um einen solchen Ausweis und passe gut darauf auf - ansonsten kann es bei Kontrollen sehr viel Ärger für uns geben!!

Bist Du länger dabei, lohnt es sich, über einen eigenen Ausweis nachzudenken. Um den zu bekommen und damit auch mal alleine die Luftseite zu betreten, benötigst Du:

  • Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die Landesbehörde. Die Behörde fragt verschiedene Register ab, wie etwa vom BKA, der Birthler-Behörde, dem MAD etc., und stellt Dir dann gegen Gebühr eine Bescheinigung aus, dass Du zuverlässig bist. Das Formular findet sich für Schleswig-Holsteiner hier und für  Hamburger hier. Das Formular ausfüllen und bitte selbst an die zuständige Behörde schicken. Nach ein paar Tagen bis Wochen flattert dann die (kostenpflichtige) ZÜP ins Haus.
  • Eine Luftsicherheitsschulung. Diese Schulungen werden in loser Reihenfolge vom ACvL oder den anderen Vereinen am Platz organisiert, oder Du kannst an einer Online-Schulung teilnehmen. Mehr Infos dazu hier auf unserer Internetseite.
  • Einen Flughafenausweis. Sobald Du die ZÜP und die Schulung hast, kannst Du einen Flughafenausweis beantragen. Die Formulare findest Du auch im Clubheim oder auf unserer Internetseite.

Ach ja: Den Ausweis Dritten zu überlassen, etwa um sie auf die Luftseite zu lassen, ist eine Straftat!!!

Aktualisiert ( Samstag, 23. Januar 2010 um 15:16 )